Was der Westen Osteuropa verdankt

Über Philippe Sands: Rückkehr nach Lemberg

Im Osten trifft man auf den Westen, und im Westen auf den Osten. Ersteres ist evident, schon ein fast Gemeinplatz. „Die neue Ordnung auf dem alten Kontinent“ (Philipp Ther, 2014) ist von Beginn an beobachtet und inzwischen vielfältig bearbeitet worden. Zunächst war sie ja auch so etwas wie ein Triumph für den Westen. Mit der Zeit haben wir auch einiges davon mitbekommen, was die Epochenzäsur von 1989 ff. für die nichtprivilegierten Menschen im Osten Europas bedeutet hat und bedeutet. Was der Umbruch sie an Lebensqualität, Muße, persönlichem Gleichgewicht, Lebensstandard, sozialer Sicherheit gekostet hat und kostet. Für die in Polen hat es uns etwa Andrzej Stasiuk vor Augen geführt, für die Menschen in Russland Swetlana Alexijewitsch. Gereist sind wir dann auch ein bisschen, mit Karl Schlögel als unserem unvergleichlichen Hermes. Aber es geht hier nicht nur um große Literatur, die unsere lebensweltlich verwurzelte und auch in unserem historischen Gedächtnis verankerte Provinzialität als Westeuropäer aufzubrechen vermag.

Wir wissen, dass wir hier als Bürger eines Europa post Jalta gefordert sind. Polen ist heute ein ökonomisch erfolgreiches Land. Aber man versteht den Wahlsieg der Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) und die Machtfülle der Rechtsregierung gar nicht, wenn man die Enttäuschung und Erbitterung von Millionen Polen über die kapitalistische Demokratie und ihre Formen von Befreiung, Entfesselung und Ungleichheit unbeachtet lässt. (Zum Machtwechsel in Polen: Anna Wojciuk, Lukasz Mikotajewski, Die polnische Wandlung, Le Monde diplomatique, Februar 2016) Verständnisinnig muss man deshalb noch nicht werden. Dafür ist die Situation auch viel zu beklemmend, wie uns für Polen Marta Kijowska in ihrem neuen Buch wieder zeigt. In dem Kapitel „Smolensk“ demonstriert sie, zu was für perversen Spitzen das Kaczynski-Regime seine nationalistische Opfermythologie treibt und treiben darf. (Was ist mit den Polen los?, dtv 2018, S. 55 ff.). Der Aufstieg eines Wladimir Putin vor dem Erfahrungshintergrund von Massenverarmung und Gesellschaftszerfall ist eine der Grunderfahrungen unserer Zeit. Die anhaltende Macht und Popularität seines Regimes hat aber offenkundig noch ganz andere Quellen als das Trauma der Existenzangst und Verlassenheit aus den 90er Jahren. Zu viele Russen seien vom „imperialen Syndrom“ angesteckt, hat die jetzt verstorbene große russische Bürgerrechtlerin Ljudmila Alexejewa gesagt.

Aber auch umgekehrt im Westen auf den Osten? Es liegt weniger auf der Hand – ungeachtet der Millionen Menschen aus Osteuropa, die bei uns seit Jahrzehnten leben und arbeiten, sich hier aber in aller Regel nahtlos assimilieren. Ein bahnbrechendes, jetzt auch auf Deutsch vorliegendes Buch fördert zu Tage, wie sehr wir mit unseren tragenden Rechtsvorstellungen, mit unserem Begriff von den Menschenrechten, mit unserem Selbstverständnis als Demokraten letztlich Osteuropa verpflichtet sind.

So ist der fundamentale Gedanke, dass dem Staat, wie er sich in der Moderne formiert hat, völkerrechtliche Grenzen zu setzen sind; dass der Staat mit seinen eigenen Bürgern nicht machen kann, was er will; dass auch Staatsführer sich vor Gericht für ihre Verbrechen zu verantworten haben, zuerst in Osteuropa gedacht oder zuende gedacht worden – und zwar im 1918 wiedererstandenen Polen. Der Gedanke ist historisch also noch jung. Er ist eine Errungenschaft des frühen 20.Jahrhunderts. Er bricht erstmals mit einem über Jahrhunderte festetablierten Völkerrecht, das den Staat immer absolut gesetzt hat: unerreichbar hoch über seine Bürger und ihr Lebensrecht und Schutzbedürfnis. Dass der Staat selber kriminell werden könne – heute für die Welt eine unbezweifelbare, furchtbare Wahrheit – war für dieses Völkerrecht nicht einmal denkbar. Der moderne Staat durfte mit den Menschen in seiner Gewalt, unter seiner legalen Herrschaft nach Belieben verfahren. Da machte ihn gerade aus. Alles, was er tat, stand ihm auch zu. Alles war erlaubt und legitim. Er konnte seine Staatsangehörigen unterdrücken, verfolgen, vertreiben, foltern, töten – ohne sich dafür irgend rechtfertigen zu müssen. Es gab keine Instanz über ihm. Er war frei von externer Kontrolle, er war frei von jeglichem Legitimationszwang. Er war „souverän“. Souveränität hieß Autonomie nach außen, den anderen Mächten gegenüber, aber sie war auch unbegrenzte Verfügungsgewalt im Innern.

„Betrachten wir doch den Fall eines Mannes, der einige Hühner besitzt. Er tötet sie. Warum nicht? Es geht Sie nichts an. Wenn Sie sich einmischen, ist das unbefugt.“ Das hielt Anfang der 20er Jahre ein renommierter Professor für Strafrecht an der Universität Lemberg in Galizien einem seiner Studenten entgegen, der im Seminar gegen die Straffreiheit der führenden Verantwortlichen für den türkischen Massenmord an den Armeniern 1915 aufzubegehren wagte. Schamlose Hochschuldidaktik. Aber kein Zynismus damals, sondern Standard, Denkhorizont, Zivilisation, unhinterfragbare Weltordnung.

Der Gedanke, dass es ein internationales Recht auch über jedem einzelnen Staat – seinen selbstgesetzten Regeln, Normen, Gesetzen, Verfahren – gibt und über seinen Chefs, kommt aber auch nicht erst mit dem Nürnberger Prozess gegen die Führer des NS-Regimes in die Welt. 1945 war er schon da, so können wir die Zeit seiner Geburt eingrenzen. Die Richter des Militärtribunals konnten schon auf diesen Rechtsgrundsatz zurückgreifen. Er war bereits klar formuliert und ausgearbeitet worden. Und diese Richter griffen tatsächlich auf ihn zurück. Sie wollten es, sie brauchten es, sie waren inzwischen reif dafür. Sie sahen sich zum Bruch mit dem alten Völkerrecht und seinen so altehrwürdigen wie menschenverachtenden Regeln genötigt. Es war für sie unvorstellbar, dass die leitenden Verantwortlichen des nationalsozialistischen Unrechtstaates straffrei bleiben würden.

Von heute her möchte man hinzufügen: in diesem speziellen Moment unvorstellbar. In diesem historischen Augenblick der unausweichlichen Konfrontation mit dem Geschehen des Zweiten Weltkriegs. Heute, nach über 70 Jahren hat das damals revolutionierte Völkerrecht mit seiner unerhörten, weltgeschichtlich einzigartigen Kriminalisierung von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und – zunächst noch zögernd und unschlüssig – auch schon von „Genozid“ wieder viel von der moralischen und politischen Verbindlichkeit eingebüßt, die es 1945 gehabt hat. Trotz des neuerlichen „Zivilisationsbruchs“ in Ruanda und dann in Bosnien am Ende des 20. Jahrhunderts. Man erkennt diesen Schwund an Geltung, den Verlust an globaler Anerkennung und Durchsetzbarkeit an den Grenzen und Rückschlägen des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, der an sich eine internationale Kraftanstrengung zur institutionellen Absicherung des neuen Völkerrechts war. (Vgl. Oliver Diggelmann: Tektonische Verschiebung im Völkerrecht, NZZ, 4.September 2018) Die Doktrin von der allem Recht entzogenen, enthobenen Handlungsfreiheit des Staates ist nicht überwunden, sondern im Gegenteil auf dem Vormarsch. Man kann sich etwa fragen, was eigentlich aus der „Schutzverantwortung“ geworden ist, wie sie 2005 von der Uno-Generalversammlung auf Grund des Genozids in Ruanda einstimmig beschlossen wurde. Für Richard N. Haass von dem partei-unabhängigen US-amerikanischen Thinktank Council on Foreign Relations ist sie “im wesentlichen tot”: “Die Welt hat bei der Zerstörung Syriens, wo mehr als 500 000 ihr Leben verloren und eine Mehrheit der Bevölkerung obdachlos wurde, kaum etwas anderes getan als zuzuschauen.“ (Gastkommentar, NZZ, 5.Oktober 2018) Wir täuschen uns, wenn wir die völkerrechtliche Zügelung und Einhegung der Staaten, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg in verbindlichen internationalen Verträgen und Konventionen kodifiziert worden ist, für verbürgt und definitiv halten.

Aber wer hat den umstürzend neuen Rechtsgedanken entwickelt? Wer hat der epochenbeherrschenden Konstruktion vom bindungslosen, souveränen Staat so kategorisch widersprochen und ihm den Entwurf einer neuen übergreifenden Gesetzgebung, einer international gültigen Ordnung zum Schutz des einzelnen Menschen und der bedrohten Völker entgegengestellt ? Und in welcher Situation, in welchem politischen Kontext, aus welchen konkreten Erfahrungen heraus ist dieser radikale Schnitt vollzogen worden? Die Geschichte dieses rechtspolitischen Durchbruchs erzählt jetzt der britische Menschenrechtsanwalt Philippe Sands. (Rückkehr nach Lemberg, Frankfurt a.M. 2018 bei Fischer). Es ist die Geschichte zweier einzelner Männer, Juristen, beide Juden, beide aus jener ostmitteleuropäischen Region, in der sich nach der Niederlage des deutschen Kaiserreichs und dem Zerfall Österreich-Ungarns und des zaristischen Imperiums neue Nationalstaaten bilden oder es – wie die kurzlebige Westukrainische Volkrepublik – versuchen. Die Kriege gehen in dieser Zone nach Ende des Großen Krieges erst einmal weiter. Und in einem ethnisch durchmischten Umfeld, in dem breite, vor allem bäuerliche Bevölkerungsgruppen noch gar kein Nationalbewusstsein entwickelt haben, werden sie zu mörderischen Bürgerkriegen. Die Konflikte müssen die Nationen gewissermaßen erst noch schaffen, erwecken, mobilisieren und aus dem Boden stampfen, die sie in den von ihnen jeweils beanspruchten Territorien gegeneinander abgrenzen wollen. Die jüdische Minderheit gerät dabei überall zwischen die Fronten. Polen kämpfen gegen Ukrainer, und beide Seiten wüten gegen die jüdische Zivilbevölkerung. Es ist dies eine Phase der mittelosteuropäischen Zeitgeschichte, die in Westeuropa so gut wie unbekannt geblieben ist – auch wenn unsere Medien sie gegenwärtig – im Gedenken an die Zäsur von 1918 und im Zusammenhang mit dem hundertjährigen Jubiläum der damals zurückgewonnenen Unabhängigkeit Polens – in großen Strichen rekapitulieren. (Vgl. den erhellenden Beitrag von Jochen Böhler, Imre Kertész-Kolleg Jena: „Bürgerkrieg im Herzen Europas“, FAZ, 26. November 2019)

Der junge moralisch alarmierte, von seinem herablassenden Professor kaum zu überzeugende Jurastudent im Lemberg Anfang der 20er Jahre war Raphael Lemkin (geb. 1900), ein Bauernsohn aus der Gegend von Wolkowysk, nördlich von Lemberg gelegen – im ehemals von Russland annektierten Teilungsgebiet Polens. Der andere junge Mann , der in Lemberg kurz vorher bei teilweise den gleichen Professoren studiert hatte, war Hersch Lauterpacht (geb. 1897), ukrainischer Herkunft, Sohn einer bürgerlichen jüdischen Familie in der Kleinstadt Zólkiew ganz in der Nähe von Lemberg (ukrainisch Lwiw, polnisch Lwów). Beide kommen sie schon als junge Erwachsene zu der Einsicht, an der sie dann ihr ganzes Leben lang festhalten und weiterarbeiten werden: Im Mittelpunkt jeglicher Rechtsordnung haben der Mensch und sein Schutz zu stehen. Dem einzelnen Nationalstaat und seiner Verfassungsordnung kann diese kardinale Funktion nicht überlassen bleiben und anvertraut werden. Sie muss vielmehr unbedingt zusätzlich in einer internationalen Gesetzgebung festgeschrieben werden. Es ist dies bereits ihre Antwort als jüdische Intellektuelle – der eine polnisch, der andere ukrainisch – auf die brutalen Nationalitätenkonflikte in ihrer unmittelbaren Umgebung, die in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg bereits schon einmal zu „Bloodlands“ (Timothy Snyder) wird und in mordlüsternem Antisemitismus versinkt. Aber der beiden gemeinsame Universalismus des Rechts gabelt sich schon von Beginn an auf in zwei verschiedene, später auch miteinander konkurrierende Denkansätze: für Hersch Lauterpacht ist es der verletzliche einzelne Mensch, das machtlose, gleichsam nackte Individuum, das des international garantierten Schutzes bedarf; für Raphael Lemkin sind es hingegen die ethnischen Minderheiten und die bedrohten, der Entrechtung ausgesetzten sozialen Kollektive überhaupt. Dementsprechend wird der eine dann mehr als zwei Jahrzehnte später die „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in den Nürnberger Prozess einführen – ein großer, krönender Erfolg dieses originären Rechtsdenkers auf seinem Weg von Galizien in die Metropolen des Westens. Und wird der andere leidenschaftlich dafür eintreten, dass das Verbrechen des „Genozids“ in die Anklage gegen die NS-Führer aufgenommen – mit weniger Erfolg, da sein Begriff vom Verbrechen aller Verbrechen bei den maßgeblichen britischen und US-amerikanischen juristischen Kreisen noch auf erhebliche Vorbehalte stößt. Auch die Gesetze und Maßnahmen des NS- Staates und die Katastrophe des rassistischen Vernichtungskriegs der Deutschen zuerst gegen Polen und dann gegen die Sowjetunion können sie nicht ganz auszuräumen – wenn sie denn überhaupt zu den amerikanischen Eliten durchdringen und nicht als albtraumhafte Phantasmen abgetan werden. Der zentrale, aus heutiger Sicht befremdliche Einwand gegen Raphael Lemkin lautet, er bekämpfe da den Rassismus der Nazis selber mit einem verwandt völkischen Topos – mit einem kollektivistischen Konstrukt, das die Gruppe , die Ethnie zum eigentlichen Opfer mache – statt den einzelnen verfolgten, zerstörten, vernichteten Menschen. Man hätte sich auch mit dem eher nachvollziehbaren Einwand begnügen können, die Täter seien bei Lemkin immer „die Deutschen“, nicht die Nationalsozialisten – wenn das für uns heute, nach einem Zeitalter von historischer Forschung, auch keineswegs mehr so schön deutlich auseinander zu halten ist. Die von Raphael Lemkin über Jahre hinweg zusammengetragene und hellsichtig analysierte Dokumentation des bürokratisch-systematischen Ausgrenzungs-, Enteignungs-, Entmenschungs- und Auslöschungsprozesses, den die Nazis überall dort einleiten, wohin sie kommen – nicht allein gegen die Juden, lässt schon an das klassische Werk von Raul Hilberg denken. Lemkin hat sein Material Ende 1944 als Buch veröffentlicht. (Axis Rule in Occupied Europe). Es sieht sich als wertvolle, faktisch unwiderlegbare Quellensammlung auch durchaus gewürdigt und genutzt, aber als völkerrechtlich unmittelbar relevante exemplarische Beschreibung des Völkermords als eines Staats- und Kriegsverbrechens noch beiseitegeschoben. Der Westen ist am Ende des Zweiten Weltkrieges ohne Zweifel dabei, von den beiden bedeutenden humanistischen Völkerrechtlern aus Polen zu lernen – wenn im Fall Raphael Lemkins auch nur langsam, mühsam, widerstrebend. Für seinen grundlegenden Beitrag, für seinen Begriff vom Verbrechen des Genozids brauchen der Westen und die Welt noch einige weitere Jahre – bis zur UN- Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords von 1948.

Als NS-Deutschland den Pakt und das Geheimabkommen mit Stalin von 1939 bricht und nun auch den bisher den Sowjets überlassenen Osten Polens besetzt, befand sich Hersch Lauterpacht mit seiner Frau und seinem kleinen Sohn schon lange in Sicherheit und in den wohlsituierten Verhältnissen eines angesehenen Universitätsgelehrten und Fachautors in Großbritannien, bzw. in den USA. Und war Raphael Lemkin gerade noch rechtzeitig aus Warschau, wo er sich eine Existenz als Rechtsanwalt aufgebaut hatte, geflohen und über Schweden und Moskau in die USA gelangt. Aber beide verlieren in den Todeslagern des begierig expandierenden Regimes von Hans Frank mit Sitz in Krakau nahezu alle ihre Lieben, ihre gesamte Familie, soweit sie in der alten Heimat geblieben war und damit jetzt dem Zugriff der Deutschen ausgesetzt ist. Aber beide wissen es lange nicht. Sie fürchten es, sie ahnen es die ganze Zeit, aber sie haben keine Informationen vom Schicksal ihrer engsten Angehörigen. Philippe Sands rekonstruiert diese Lebensgeschichte mit ihrem Weitermachen, mit ihrem unbeirrbaren, leidenschaftlichen Weiterarbeiten am Projekt eines Völkerrechts, das die Menschenrechte verteidigt, statt sie mit Füßen zu treten – einem Weiterkämpfen bei gleichzeitiger Ungewissheit über das persönlich Wichtigste: Was ist mit meinen Leuten? Sands rekonstruiert diese Biografie für seine beiden Protagonisten. Aber – und das inspiriert das ganze Buch und bestimmt seine Konzeption – er erzählt sie eingangs auch für seinen eigenen, geliebten Großvater Leon, der ebenfalls aus der Gegend von Lemberg stammte und sich als Jude Ende der 30er Jahre noch rechtzeitig aus Wien nach Paris hatte absetzen können. Zuerst noch ohne seine kleine Tochter und seine Frau, die wie durch ein Wunder dann aber auch noch gerettet werden. Aber seine alte Mutter und fast seine gesamte große Familie werden ermordet. Der alte Mann spricht mit seinem Enkel niemals darüber, dem dieses absolute Schweigen und die strikte Abwehr von Fragen zunächst eigenartig und rätselhaft erscheinen. Erst viel später beginnt er es zu begreifen. Und als Autor öffnet es ihn dann auch für Hersch Lauterpacht und Raphael Lemkin, deren Weg er mit der gleichen Sorgfalt, Anteilnahme und Imagination erkundet wie den seines Großvaters.

Ernst Köhler
Dezember 2018